01Grundprinzip

Wir – alle Menschen – müssen die Freiheit genießen und befähigt sein, frei unsere Meinung zu äußern und, ohne Rücksicht auf Grenzen, Informationen und Ideen zu ersuchen, zu empfangen und mitzuteilen.

Warum müssen wir uns frei ausdrücken können?
Der Beantwortung dieser Frage sind ganze Bibliotheken gewidmet. Für den Anfang sind hier die vier wichtigsten Argumente:

1. Menschliche Selbstverwirklichung. Die Fähigkeit zu sprechen und abstrakt zu denken unterscheidet den Menschen von anderen Tieren. Wenn wir unsere Gedanken und Gefühle nicht ausdrücken können, können wir unsere ganze individuelle Menschlichkeit nicht verwirklichen.

2. Wahrheit. Wir können die Wahrheit nicht ergründen, ohne den relevanten Fakten, Meinungen und Argumenten ausgesetzt zu sein. Selbst falsche Argumente können ein Körnchen Wahrheit enthalten oder uns zwingen, unsere Position deutlicher darzulegen. (siehe P3)

3. Gute Regierungsführung. Wir können uns nicht selbst regieren, wenn wir nicht dem gesamtem Spektrum von Ansichten und alternativen Politikentwürfen innerhalb (und außerhalb) unserer Gesellschaft ausgesetzt sind und diese auch frei debattieren können. Ohne diese Informationen können wir unsere Regierungen nicht effektiv kontrollieren. (siehe P4)

4. Mit Unterschieden leben. Wir leben in einer Welt, in der wir alle mehr und mehr zu Nachbarn werden – entweder weil wir am selben Ort leben, oder virtuell, durch Internet und Mobilfunk. Deswegen ist es wichtig zu verstehen, wie unsere Nachbarn sich von uns unterscheiden und was diese Unterschiede ihnen bedeuten. Offen über jegliche Art von Unterschieden zwischen Menschen zu sprechen, ohne dass dadurch Konflikt entsteht, ist die beste Art und Weise mit Vielfalt zu leben. (siehe P5,2 und 6)

Artikel 19 – ein (nicht ganz) universeller Standard
Unser Entwurf für das erste Prinzip ist eine vereinfachte Version von Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 in der „Wir“-Form. Artikel 19 wurde im Rahmen des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte im Jahre 1966 weiter ausgearbeitet, und enthält verschiedene legitime Beschränkungen der freien Meinungsäußerung. Falls Ihr mehr darüber erfahren wollt, so ist auf die bemerkenswerte Auslegung des 19. Artikels des VN-Menschenrechtsausschuss zu verweisen.

In den meisten Staaten der Welt ist der Vertrag in Kraft, wenn auch manchmal mit gewissen Vorbehaltenim Kleingedruckten. China hat zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Saudi-Arabien und Burma haben noch nicht einmal unterschrieben. Für die Hintergrundanalyse hier klicken.

Theoretisch ist der Pakt in jenen Staaten rechtlich bindend, die ihn unterschrieben und ratifiziert haben. Wir alle wissen jedoch, dass etliche Regierungen in der Praxis ihre Verpflichtungen häufig nicht erfüllen und dass jede Regierung diese gelegentlich vernachlässigt. Unser erstes Prinzip bedeutet auch, dass unsere Regierungen für Verstöße gegen diesen Pakt Rede und Antwort stehen müssen.

Für Bürger der 114 Staaten, die das erste Fakultativprotokoll unterzeichnet haben, gibt es einen formellen Weg, dies zu verlangen. Privatpersonen können sich direkt an den UNO-Menschrechtsausschuss wenden und einen Verstoß ihres Landes gegen Artikel 19 melden. Übrigens gehören die USA und Großbritannien zu jenen Staaten, die das Protokoll noch nicht unterzeichnet haben.
In Europa weist Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte eine ähnliche Formulierung auf. Wer in einem der 49 Mitgliedstaaten des Europarats lebt und davon ausgeht, dass sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, kann sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Selbst in jenen Staaten, die sich durch schlechte Regierungsführung auszeichnen, kann ein unbequemes Gerichtsurteil aus Straßburg gelegentlich zu einer Verbesserung der Umstände führen. Nord- und Südamerika haben auch ein solches Gericht. Weil dessen Urteile für nationale Gerichte nicht bindend sind ist es alledings wesentlich schwächer. Auf anderen Kontinenten gibt es keine vergleichbaren Einrichtungen.

Darüber hinaus gibt es vier internationale Berichterstatter für verschiedene Regionen. Derzeit sind diesFrank La Rue, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;Catalina Botero, Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung von der Organisation Amerikanischer Staaten; Dunja Mijatovic, Repräsentant für Medienfreiheit von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, und Pansy Tlakula, Sonderbeauftragter für Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen von der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker.

Warum muss es nicht nur erlaubt, sondern auch möglich sein?
Wir haben ein wichtiges Wort hinzugefügt, das in keiner der großen Erklärungen vorkommt: das Wort “möglich”. Es ist schön und gut, wenn man theoretisch sagen darf was man will. Nur, wenn örtliche Schlägerbanden – sei es Mafia, Geheimpolizei, gewaltsame Islamisten oder Drogenkartelle – diejenigen, die es gesagt haben danach töten, dann existiert die Meinungsfreiheit nur in der Theorie. Diese bringt auch nicht viel, solange man keinen Internetzugang hat. (Internetzugang für alle ist Tim Berners-Lees großes Anliegen, und das seiner Organisation WWW Consortium; siehe P9) Wirkliche Meinungsfreiheit kann ziemlich begrenzt sein wenn die Medien eines Landes von einigen reichen Männern, Firmen oder Gruppierungen dominiert werden (siehe P4). Das selbe gilt, wenn Menschen keinen ausreichenden Zugang zu Informationen haben, oder ihre Bildung nicht ausreicht um diese Informationen zu interpretieren und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Anders ausgedrückt – und dieser Gedanke verbindet alle unsere Prinzipien – geht es sowohl um die Möglichkeit echter Meinungsfreiheit, als auch um deren rechtliche Grundlagen. Um tatsächlich Redefreiheit zu genießen, muss es sowohl erlaubt als auch möglich sein, seine Meinung zu äußern. Die wirkliche Schwierigkeit besteht daher darin, sich klarzumachen wann es tatsächlich „möglich“ ist, Informationen und Ideen zu empfangen und auszudrücken – und nicht nur ob die theoretische Grundlage dazu besteht, dies zu tun. Und es ist sogar noch schwieriger, dies zu erreichen.

Was ist “Rede”? Was ist “freie Meinungsäußerung”?
Die “Debatte zur Meinungsfreiheit” hat mehrere Dimensionen. “Rede”, “Meinung” und “Meinungsäußerung” beziehen sich hier auf eine Reihe von Ausdrucksformen: das geschriebene Wort, Bilder, Lieder, Videoclips, Filme, Flaggen (und das Verbrennen von Flaggen), Kleidungsstücke wie Kopftücher und Abzeichen, Theaterstücke, religiöse Riten und Symbole, Hungerstreiks, Demonstrationen und so weiter. “Redefreiheit” bedeutet auch das Recht eines jeden, sich durch Schweigen auszudrücken – wie zum Beispiel die Zeugen Jehovahs in den USA, die sich weigern, den Eid auf die amerikanische Fahne zu schwören, da sie meinen dies nicht mit ihrer Religion vereinen zu können.

Und in Eurer eigenen Sprache…
Freie Meinungsäußerung bedeutet auch, dass jeder seine eigene Sprache benutzen kann. Staaten, Organisationen und Firmen können – wenn angemessen – von ihren Bürgern, Mitgliedern und Mitarbeitern verlangen eine gemeinsame Sprache zu erlernen und in bestimmten Situationen zu benutzen. Dies können auch zwei offizielle Sprachen sein, wie zum Beispiel in Kanada. Es ist jedoch nicht angemessen, Menschen davon abzuhalten, ihre Muttersprache zu verwenden. Darüber hinaus sollte die Verwendungen von visuellen Sprachen, von Symbolen mit Bedeutung für bestimmte Gruppen, von Kleidungsstücken und dergleichen nur mit sehr gutem Grund begrenzt werden. Wo dies grundlos geschieht, wird das Grundprinzip der freien Meinungsäußerung verletzt. Falls Ihr noch andere interessante Fälle kennt, beschreibt sie doch bitte hier.

Habe ich ein Recht, von bestimmten Meinungsäußerungen und Informationen verschont zu bleiben?
In diesem Prinzip stecken drei grundlegende Wortpaare: erlaubt und möglich, empfangen und mitteilen, Informationen und Ideen. “Erlaubt und möglich” wurde bereits diskutiert: Der Unterschied liegt zwischen juristischer Berechtigung und effektiver Ermöglichung. Auch der Unterschied zwischen “empfangen und mitteilen” ist wichtig. Einerseits ist da die Freiheit des Menschen der etwas mitteilen möchte – sei es als Sprecher, Autor, Blogger, Maler, Demonstrant oder Künstler – und andererseits die der Person, die Informationen oder Ideen empfangen möchte – egal ob als Leser, Zuhörer, Internetnutzer, Fernsehpublikum oder Zuschauer direkt vor Ort. Manchmal befinden die beiden Freiheiten in einem Spannungsverhältnis. So kann es etwa sein, dass jemand etwas mitteilen möchte, das niemand hören will.

Soweit wie möglich sollten beide Seiten die freie Wahl haben. Sollte auf dieser Seite etwas erscheinen, das wir für wichtig halten – von dem wir jedoch wissen, dass manche Menschen es auf keinen Fall sehen wollen – dann geben wir jedem die Möglichkeit, diese Inhalte zu öffnen oder auch nicht. In diesem Sinne, klickthier um die Wikipedia-Seite mit den Mohammed-Karikaturen aufzurufen, die solch Furore auslösten als sie von der dänischen Zeitung Jyllands-Posten veröffentlicht wurden und dann mit Hilfe des Internets um die Welt gingen. Oder klickt nicht, wenn diese Inhalte Eure religiösen Gefühle verletzen würden (siehe P6). Ihr habt die Wahl.

Jedoch gibt es hier eine Vielzahl von Schwierigkeiten. Wikipedia arbeitet selbst an einem Bildfilter, der es erwachsenen Benutzern – oder Eltern für ihre Kinder – ermöglicht, bestimmte Arten von Bildern auszublenden. Ist es richtig dass die meisten Medien uns die schlimmsten Bilder von Krieg und Folter ersparen sollten? Sollten wir nicht genau deshalb mit diesen Bildern konfrontiert werden, damit wir das volle Ausmaß des Schreckens begreifen und so alles tun, um solche Geschehnisse wo immer möglich zu verhindern? Wie steht es mit riesigen Anzeigetafeln, die man im Alltag nicht übersehen kann, oder mit religiösen Symbolen, die in den Klassenzimmern öffentlicher Schulen hängen.

Die Bedeutung von Informationen
In Anlehnung an Artikel 19 spricht der Entwurf unseres Prinzips von „Informationen und Ideen“. Eine glasklare Unterscheidung – wie zwischen Feuer und Wasser – ist hier unmöglich, ein Unterschied besteht trotzdem. Informationen schließen auch jene Fakten über die physische und menschliche Lebenswelt  ein, welche Regierungen, Unternehmen, Kirchen und Einzelpersonen lieber geheim hielten (vgl. P3, 7 und 8). Informationsfreiheit ist nicht dasselbe wie Meinungsfreiheit, dennoch stehen beide in einem engem Verhältnis zueinander. Die Interpretation von Artikel 19 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen betont “ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen über die öffentliche Einrichtungen verfügen.” Aber was heißt das genau?

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland spricht vom Recht eines jeden “sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”. Wie steht es mit allgemein unzugänglichen Quellen? Wie kann ich die Beweggründe meiner Regierung für einen Krieg effektiv hinterfragen, wenn der Regierungsschef sich auf Geheimdienstinformationen über kampffähige Massenvernichtungswaffen unseres Feindes beruft, welche uns allerdings unzugänglich sind? Die ungleiche Verteilung von Informationen bedeutet auch immer die ungleiche Verteilung von Macht.

Ohne Rücksicht auf Grenzen!
Nicht zuletzt legt Artikel 19 fest, dass Meinungsfreiheit ohne Rücksicht auf Grenzen gewährt werden muss. Die meisten internationalen Verträge über Menschenrechte sind aber wie folgt formuliert: “Wir, Staat A oder B, geloben feierlich die Rechte X und Y unserer Bürger (oder Einwohner) innerhalb unserer Grenzen zu respektieren.” Artikel 19 lautet: “Wir erlauben den Fluss von Ideen und Informationen in beide Richtungen über Grenzen hinweg.” Im Jahre 1948, als internationale Rundfunkübertragung noch in den Kinderschuhen und das Internet Science Fiction war, war dies eine bemerkenswerte Forderung. Heute ist es sehr aufwendig für Regierungen den Austausch von Ideen und Informationen über Grenzen hinweg zu unterbinden. Viele versuchen es trotzdem.

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Free Speech Debate is a research project of the Dahrendorf Programme for the Study of Freedom at St Antony's College in the University of Oxford. www.freespeechdebate.ox.ac.uk

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