Ist die französische Haltung zur Meinungsfreiheit Heuchelei?

Vor dem Hintergrund des Attentats auf Charlie Hebdo untersucht Arthur Asseraf die Geschichte der kolonialen Doppelmoral Frankreichs in Algerien.

Der Anschlag auf die Pariser Büros von Charlie Hebdo im Januar 2015 löste sowohl in Frankreich als auch im Ausland eine Flut von Debatten über Meinungsfreiheit und deren Grenzen aus. Wenn diese Debatte auch zum Teil der Kontroverse über Die Satanischen Verse in den achtziger Jahren glich, so war sie dieses Mal für viele noch symbolträchtiger. Denn hier ging es um Frankreich – Wegbereiter der Aufklärung, Geburtsort Voltaires, Erfinder der Menschenrechte – und dessen Bedrohung durch eine neuartige Gefahr. Die Verteidigung republikanischer Werte wurde zur Parole der fast 4 Millionen Menschen, die sich am 11. Januar 2015 in ganz Frankreich auf den Straßen versammelten. Anschließend führte die französische Regierung in den Schulen ein umfassendes Programm ein, dass diese Werte in den Herzen und Köpfen der französischen Jugend verankern sollte.

Nur die wenigsten haben sich mit der problematischen Geschichte jener republikanischen Werte, die sich die Demonstranten auf die Fahnen schrieben, auseinandergesetzt. Schließlich herrschte die französische Republik seit dem 19. Jahrhundert über eine große Zahl muslimischer Bevölkerungen, deren Meinungsfreiheit sie während der gesamten Kolonialzeit bedenkenlos einschränkte. Bevor wir das Recht auf freie Meinungsäußerung zu einem republikanischen, französischen oder westlichen Wert erklären, sollten wir uns daher die Zeit nehmen einen Blick in die französische Geschichte zu werfen.

Das berühmte französische Gesetz zur Pressefreiheit, das auch 2015 zum Zeitpunkt des Attentats noch in Kraft war, wurde am 29. Juli 1881 verabschiedet. Damals schützte das Gesetz die Rechte aller französischen Staatsbürger, laut Artikel 69 explizit auch jener in Algerien und den Kolonien, schloss jedoch die muslimischen sujets der Republik, die kolonisierte Bevölkerung im gesamten französischen Kolonialreich aus. Bei dieser Ausnahmeregelung handelte es sich keineswegs um ein Versehen: nur einen Monat früher, am 28.Juni 1991, hatte das gleiche Parlament das ebenso berühmte Gesetz über das indigénat verabschiedet. Dieses Gesetz richtete ein bizarres, paralleles Rechtssystem ein, wonach die einheimische Bevölkerung weder das Recht genoss sich gegen Vertreter der Staatsgewalt zu äußern, noch sich in der Öffentlichkeit zu versammeln, ganz zu schweigen von dem Recht Zeitungen zu veröffentlichen. Laut dem Code de l’indigénat stand muslimischen Einheimischen kein juristisches Verfahren zu. Bei Verstoß drohte ihnen eine Vielzahl von Bußgeldern und Strafen. In Frankreich wurde die Meinungsfreiheit, wie auch viele andere Bürgerrechte, daher zu einer Zeit verankert, als sie den meisten Angehörigen der Republik außerhalb Europas verweigert wurde, unter dem Vorwand, sie seien noch nicht bereit für die vollen Errungenschaften moderner Staatsbürgerschaft.

Das Gesetz von 1881 betraf eine Vielzahl kolonisierter Völker verschiedenen Glaubens im gesamten französischen Kolonialreich in Afrika und Asien. Zur Beantwortung unserer Fragestellung ist das algerische Beispiel jedoch besonders aufschlussreich, da das Gesetz hier speziell auf Muslime abzielte. Zur Kolonialzeit wurden in Algerien (mit wenigen Ausnahmen) all jene als Staatsbürger definiert, die keine Muslime waren. Muslim war somit, unabhängig von der religiösen Bedeutung, eine durch Ethnizität gesetzliche definierte Rubrik. In einem wundervoll absurden Schauspiel bestätigten zum Beispiel eine Reihe von Gerichtsverfahren, dass auch Einheimische, die zum Christentum konvertiert waren, vor dem Gesetz Muslime blieben. Somit waren sie weiterhin der diskriminierenden Gesetzgebung ausgesetzt und die Staatsbürgerschaft wurde ihnen verwehrt.

Da Algerien offiziell zu Frankreich gehörte, ergab sich aus dem Gesetz zur Pressefreiheit eine einmalige Situation. Einerseits entwickelte sich unter der vergleichsweise geringen Population von französischen Kolonisten, sowie unter den algerischen Juden, die 1871 als französische Staatsbürger naturalisiert worden waren, eine lebhafte Presse, die mehr oder weniger publizieren konnte, was sie wollte und bei jeder Gelegenheit lautstark die Regierung kritisierte. Dagegen unterlagen Muslime der Zensur und der staatlichen Einschüchterung: Die ersten Zeitungen von und für Muslime tauchten erst nach und nach im frühen 20.Jahrhundert auf und es gab bis zur Unabhängigkeit 1962 keine Tageszeitung. Jedem Muslim, der sich kritisch über einen noch so korrupten Funktionär des Kolonialregimes äußerte (ganz zu schweigen darüber schrieb), drohte die Verhaftung und Deportation ohne Verfahren.

Nach einem brutalen Eroberungskrieg misstraute man den Muslimen, „der unterworfenen Bevölkerung“ zu sehr, als dass man ihnen Meinungsfreiheit gewährt hätte, die womöglich nur zum Aufstand gegen die französische Besetzung geführt hätte. Auch das berühmte Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche aus dem Jahr 1905 sollte ursprünglich auch in Algerien angewendet werden, jedoch kam es nie dazu. Der französische Staat ernannte und kontrollierte Imame bis zur Unabhängigkeit Algeriens 1962.

Kurzum, in Frankreich entwickelte sich die Pressefreiheit zeitgleich mit der Gewalt, der Islamophobie und dem Rassismus des Kolonialismus. Frankreich ist noch nie ein unproblematisches Aushängeschild der Pressefreiheit gewesen, vor allem nicht mit Hinblick auf Muslime. Im kolonialen Algerien lag das Problem nicht bei der fehlenden Integration von Muslimen und ihrer unzureichenden Identifikation mit republikanischen Werten. Genau das Gegenteil war der Fall: die selbe Gesetzgebung die 2015 noch in Kraft war, diente zuvor dazu, Muslime in ihrer freien Meinungsäußerung einzuschränken. Umso befremdlicher war es mitanzusehen, wie sich nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo die öffentliche Diskussion in Frankreich und in der internationalen Presse zur Debatte über „Integration“ und über die „Kompatibilität des Islam mit der Republik“ entwickelte. Bevor wir von Muslimen ein Bekenntnis zur Meinungsfreiheit einfordern, sollten wir uns daran erinnern, dass eben jene Werte in der Vergangenheit herangezogen wurden, um muslimische Staatsangehörige auszuschließen.

Dieser geschichtliche Überblick kann die schrecklichen Ereignisse vom Januar 2015 keineswegs erklären. Die Kouachi Brüder waren zwar algerischer Abstammung, aber sie wurden in Paris geboren und im Jemen ausgebildet. In ihrer eigenen Propaganda haben sie Algerien und den Kolonialismus mit keinem Wort erwähnt. Dies sind Themen die eher die Intellektuellen als die Jihadis beschäftigen. Sich dieser Geschichte bewusst zu sein, heißt nicht, die Mörder zu entschuldigen. Wenn wir dem Hass erfolgreich entgegentreten wollen, dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass es sich hier nicht einfach um einen Konflikt zwischen einer unschuldigen französischen Nation und einem rückschrittlichen Islam handelt.

Bei der Suche nach Antworten auf dieses Massaker und nach einer zeitgemäßen Definition von Meinungsfreiheit, müssen wir uns zunächst damit auseinandersetzen, wie das Prinzip der Meinungsfreiheit in der Vergangenheit dem Ausschluss und der Beherrschung bestimmter Bevölkerungsgruppen diente. Wenn wir Meinungsfreiheit lediglich zum ‘republikanischen,’ ‘französischen’ oder ‘westlichen’ Wert erklären, indem wir die großen Namen der Aufklärung heraufbeschwören, werden wir dem Ziel einer integrativeren Gesellschaft nicht näher kommen.

Arthur Asseraf ist Examination Fellow am All Souls College, Oxford.

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    Merci infiniment pour cet article qui remet enfin en question cette idée d’une France ‚pure‘ qui incarne la liberté et les droits de l’Homme. La Rochefoucauld disait “les querelles ne dureraient pas longtemps si le tort n’était que d’un côté.” Je crois qu’il est extrêmement malhonnête et dangereux de refuser de voir les torts de toutes les parties dans cette querelle qui, en effet, dure depuis si longtemps… Pour apporter de l’eau au moulin d’Arthur Asseraf, j’ajouterai que l’Islam rétrograde souvent décrié en France se base tout de même sur un livre, le Coran (ou Qurʿān si l’on applique une translitération correcte), qui au VIIIème siècle déjà, alors que la France faisait ses premiers pas, encourageait ses adversaires à le critiquer en produisant des vers aussi éloquents (cf. Q. 2:23 et 11:13).

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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