Südafrikas Geheimhaltungs­gesetz

Das südafrikanische Unterhaus stimmte im November 2011 für ein Staatsinformationsschutz-Gesetz, welches einer pauschalen Geheimhaltungsklausel für Staatsgeheimnisse gleichkäme – selbst wenn ein öffentliches Interesse an der Offenlegung der Informationen besteht. Maryam Omidi untersucht die Bedenken, die gegen das Gesetz vorgetragen werden.

Das südafrikanische Unterhaus stimmte im November 2011 für ein Staatsinformationsschutz-Gesetz, welches einer pauschalen Geheimhaltungsklausel für Staatsgeheimnisse gleichkäme, wenn es von Seiten des Oberhauses und des Präsidenten gebilligt werden. Der Gesetzesentwurf sieht Gefängnisstrafen von bis zu 25 Jahren für Personen vor, die ohne explizite Berechtigung im Besitz klassifizierter Dokumente sind. Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass der Entwurf durch keinerlei Klausel zum öffentlichen Interesse eingeschränkt ist.

Der Abgeordnete Llewellyn Landers des Afrikanischen Nationalkongresses – jener Partei, die das Gesetz vorgeschlagen hatte – vermerkte, dass das Gesetz keine Klausel zur öffentlichen Sicherheit enthalte, da „dem Staat und dem Volk Südafrikas ein unwiderruflicher Schaden entstünde, sollte ein Gericht feststellen, dass ein Informant Dokumente nicht aus öffentlichem Interesse, sondern aus Bösartigkeit veröffentlicht habe.“ Gegner des Gesetzesentwurfs fürchten, dass dieser gegen investigativen Journalismus und gehen Offenlegungen von Korruptionsskandalen innerhalb der Regierung gerichtet ist.

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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