Kann ein Google-Algorithmus Rufmord begehen?

Gibt man „Bettina Wulff,“ den Namen der Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, bei Google ein, so schlägt die Autovervollständigungsfunktion den Zusatz „Rotlicht“ vor. Begeht der Algorithmus hier Rufmord? Sebastian Huempfer untersucht den Fall.

Der Fall

Sucht man auf Google nach Bettina Wulff, so erscheint auf der deutschen, englischen und französischen Seite der Suchmaschine automatisch der Vorschlag, die Sucheingabe mit den Worten „Escort,“ „Prostituierte“ und „Rotlicht“ zu ergänzen. Die Autovervollständigungsfunktion wählt diese Worte wegen weit verbreiteter – und falscher – Gerüchte über die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, die einst von dessen politischen Rivalen innerhalb der niedersächsischen CDU in die Welt gesetzt worden waren.

Am 8. September 2012 reichte Wulff Klage gegen Google ein. Sie bezichtigte die Internetfirma der Verleumdung und der Zerstörung ihrer Reputation. Sie verklagte zudem den TV-Moderator Günther Jauch, weil er über die Gerüchte gesprochen hatte und sie damit, so Wulff, salonfähig gemacht hatte. Insgesamt erhielten 34 deutsche und ausländische Veröffentlichungen Unterlassungsanordnungen. Gerichte belegten zudem einige von ihnen mit Strafgeldern. Jauch willigte in einer außergerichtlichen Einigung ein, nicht mehr über die Gerüchte zu sprechen.

Google hat in der Vergangenheit bereits fünf ähnliche Verfahren in Deutschland gewonnen, und weigert sich bisher, die automatisch generierten Vorschläge zu ändern. Dabei argumentiert Google, die Suchbegriffe reflektierten die tatsächlich vorgenommenen Suchanfragen aller Benutzer der Suchmaschine. Zudem bestimme ein Algorithmus ohne direkte Eingriffe von Google-Mitarbeitern, was in der Autovervollständigung erscheint. Google willigte jedoch nach Klagen wegen Verleumdung und Urheberrechtsverletzungen in JapanFrankreich und Großbritannien ein, bestimmte Autovervollständigungsvorschläge manuell zu löschen. Zudem ist die Funktion für bestimmte Suchbegriffe, wie zum Beispiel „Kokain“ und „Schulmädchen,“ komplett abgestellt, damit keine illegalen oder unmoralischen Suchvorschläge erscheinen.

Auf seiner Support-Seite erklärt Google, dass mir der Autovervollständigungsfunktion dem Benutzer unnötiges Tippen erspart und wiederholte Suchanfragen vereinfacht werden sollen. Zudem wird erläutert, dass Google Suchvorschläge zu Pornographie, Gewalt, Hassrede und Urheberrechtsverletzungen automatisch entfernt. Die Vorschläge der Autovervollständigungsfunktion unterscheiden sich oft deutlich von den tatsächlich zuerst genannten Suchergebnissen. Dies ist auch bei Bettina Wulff der Fall.

Meinung des Autors

Unser neuntes Entwurfsprinzip besagt, dass wir „Verleumdungen begegnen können [sollten], ohne dabei jedoch berechtigte Diskussionen einzuschränken.” Ich finde, dass eine Verleumdung auch dann noch eine Verleumdung ist, wenn sie von einem Algorithmus ohne menschliches Zutun begangen wird. Deshalb sollte Google hier einlenken, wie es dies auch in anderen Fällen in der Vergangenheit getan hat.

Die Autovervollständigungsvorschläge haben ohne jeden Zweifel Bettina Wulffs Ruf geschädigt. Dies kann in keiner Weise durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt werden. Nur um den paar Benutzern, die tatsächlich „Bettina Wulff Prostituierte” eingeben wollen, ein paar Sekunden zu sparen, sollte nicht in Kauf genommen werden, dass sich derartige Gerüchte verbreiten. Wer Informationen zu diesem Fall finden möchte, braucht dazu nicht die Autovervollständigungsfunktion. Somit ist die Informationsfreiheit hier nicht berührt und das Entfernen der Vorschläge würde daher unser zweites Entwurfsprinzip nicht verletzen, denn dieses verurteilt lediglich „illegitime Einschränkungen” der Freiheit des Internets.

Trotzdem glaube ich nicht, dass Google die Verantwortung dafür trägt, präventiv alle inakzeptablen Vorschläge zu entfernen. Dies wäre schlicht und ergreifend unmöglich. Hätte sich Wulff zum Beispiel mit Kampagnen gegen Prostitution einen Namen gemacht, so wäre der Vorschlag „Bettina Wulff Prostitution” keine Verleumdung. Bestimmte Wörter einfach komplett auf die schwarze Liste zu setzen ist also keine vernünftige Lösung. Meiner Meinung nach gehen die existierenden schwarzen Listen bereits viel zu weit: die Autovervollständigung schlägt zum Beispiel niemals „Neonazi” vor.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob es überhaupt etwas bringt, bestimmte Vorschläge nachträglich zu entfernen, wenn der Schaden bereits angerichtet ist. Zudem gibt es wahrscheinlich schwierigere Fälle als den Bettina Wulffs und ich bin mir selbst nicht sicher, wo hier die Grenze gesetzt werden sollte. In diesem sehr speziellen und recht eindeutigen Fall jedoch finde ich, dass die Autovervollständigung manipuliert werden kann, da hier keine Bedrohung der Meinungsfreiheit vorliegt.

- Sebastian Huempfer

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Kommentare (3)

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  1. A great piece!
    Dominic’s comment reminds me of Michael Bloomberg’s recent attempt of preventing just that by buying around 400 domains that included his name, including unfavourable ones like MichaelBloombergisaWeiner.nyc or BloombergistooRich.nyc.
    Unsurprisingly, this backfired as media outlets began reporting on the full list of bought domains…

  2. If person have rightful demands on institutes‘ product, it should listen what subscriber said. The attitude toward every Internet company is necessary.

    After that, the company ought to think about public affects. Then, make a deeply thinking about how to balance personal privacy and fair of information.

  3. This is a great article and a tough question to argue either way.

    It gives me an idea: If I am going to run for political office I will get my campaign team to produce many websites saying how I am a nice guy. Then when people search my name it will autocomplete „Dominic Burbidge nice guy“. Who knows, maybe my political opponents will then sue Google.

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