Gibt man „Bettina Wulff,“ den Namen der Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, bei Google ein, so schlägt die Autovervollständigungsfunktion den Zusatz „Rotlicht“ vor. Begeht der Algorithmus hier Rufmord? Sebastian Huempfer untersucht den Fall.
Der Fall
Sucht man auf Google nach Bettina Wulff, so erscheint auf der deutschen, englischen und französischen Seite der Suchmaschine automatisch der Vorschlag, die Sucheingabe mit den Worten „Escort,“ „Prostituierte“ und „Rotlicht“ zu ergänzen. Die Autovervollständigungsfunktion wählt diese Worte wegen weit verbreiteter – und falscher – Gerüchte über die Ehefrau des ehemaligen Bundespräsidenten, die einst von dessen politischen Rivalen innerhalb der niedersächsischen CDU in die Welt gesetzt worden waren.
Am 8. September 2012 reichte Wulff Klage gegen Google ein. Sie bezichtigte die Internetfirma der Verleumdung und der Zerstörung ihrer Reputation. Sie verklagte zudem den TV-Moderator Günther Jauch, weil er über die Gerüchte gesprochen hatte und sie damit, so Wulff, salonfähig gemacht hatte. Insgesamt erhielten 34 deutsche und ausländische Veröffentlichungen Unterlassungsanordnungen. Gerichte belegten zudem einige von ihnen mit Strafgeldern. Jauch willigte in einer außergerichtlichen Einigung ein, nicht mehr über die Gerüchte zu sprechen.
Google hat in der Vergangenheit bereits fünf ähnliche Verfahren in Deutschland gewonnen, und weigert sich bisher, die automatisch generierten Vorschläge zu ändern. Dabei argumentiert Google, die Suchbegriffe reflektierten die tatsächlich vorgenommenen Suchanfragen aller Benutzer der Suchmaschine. Zudem bestimme ein Algorithmus ohne direkte Eingriffe von Google-Mitarbeitern, was in der Autovervollständigung erscheint. Google willigte jedoch nach Klagen wegen Verleumdung und Urheberrechtsverletzungen in Japan, Frankreich und Großbritannien ein, bestimmte Autovervollständigungsvorschläge manuell zu löschen. Zudem ist die Funktion für bestimmte Suchbegriffe, wie zum Beispiel „Kokain“ und „Schulmädchen,“ komplett abgestellt, damit keine illegalen oder unmoralischen Suchvorschläge erscheinen.
Auf seiner Support-Seite erklärt Google, dass mir der Autovervollständigungsfunktion dem Benutzer unnötiges Tippen erspart und wiederholte Suchanfragen vereinfacht werden sollen. Zudem wird erläutert, dass Google Suchvorschläge zu Pornographie, Gewalt, Hassrede und Urheberrechtsverletzungen automatisch entfernt. Die Vorschläge der Autovervollständigungsfunktion unterscheiden sich oft deutlich von den tatsächlich zuerst genannten Suchergebnissen. Dies ist auch bei Bettina Wulff der Fall.
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A great piece!
Dominic’s comment reminds me of Michael Bloomberg’s recent attempt of preventing just that by buying around 400 domains that included his name, including unfavourable ones like MichaelBloombergisaWeiner.nyc or BloombergistooRich.nyc.
Unsurprisingly, this backfired as media outlets began reporting on the full list of bought domains…
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If person have rightful demands on institutes‘ product, it should listen what subscriber said. The attitude toward every Internet company is necessary.
After that, the company ought to think about public affects. Then, make a deeply thinking about how to balance personal privacy and fair of information.
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This is a great article and a tough question to argue either way.
It gives me an idea: If I am going to run for political office I will get my campaign team to produce many websites saying how I am a nice guy. Then when people search my name it will autocomplete „Dominic Burbidge nice guy“. Who knows, maybe my political opponents will then sue Google.