Eine deutsche Gesetzesvorlage könnte den Austausch von Informationen einschränken

Die Vorlage für eine Ergänzung des Urheberrechts in Deutschland könnte Nachrichtenaggregatoren wie Google News dazu zwingen, deutsche Verlage für Links zu Meldungen ihrer Zeitungen zu bezahlen, schreibt Maximilian Ruhenstroth-Bauer.

Der Fall

Am 5. März 2012 beschloss die deutsche Regierungskoalition, eine Ergänzung zum Urheberrechtsgesetz in den deutschen Bundestag einzubringen. Das Gesetz würde Nachrichtenaggregatoren wie Google News oder perlentaucher.de in Deutschland dazu verpflichten, deutsche Verlage für die Nutzung ihrer Links und Meldungen zu bezahlen. Es wird vermutet, dass das Gesetz auf eine Initiative der Lobbygruppe der Verlagshäuser zurückgeht. Die Notwendigkeit des Gesetzes wird damit begründet, dass die Verlage ein Recht darauf haben, für die von ihnen verfassten und zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte bezahlt zu werden. Interessant ist jedoch, dass das existierende Urheberrechtsgesetz jene Artikelinhalte und Informationen bereits schützt. Vielmehr würde es andere daran hindern, auf Links mit kurzen Textauszügen der Artikel zuzugreifen.

Der Vorschlag zur Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes wurde von allen Seiten scharf kritisiert. Ein Großteil der Kritik richtete sich gegen die Verlage, die, so die Kritiker, dubiose staatliche Interventionen fordern, anstatt sich den neuen Regeln des Internet-Zeitalters anzupassen. Einige Kritiker warnten zudem, dass das Gesetz mit der im Grundgesetz der deutschen Verfassung verankerten Informationsfreiheit im Konflikt stehe. Wenn einzelne Informationen (wie Sätze oder Schlagzeilen) als geistiges Eigentum angesehen werden würden, die durch Eigentumsrechte geschützt werden müssen, dann sei der freie Austausch von Informationen im Internet gefährdet.

Meinung des Autors

Die Novellierung des Urheberrechts ist ein erstklassiges Beispiel für inkompetente Gesetzgebung. Google zeigt nur Links zu Inhalten, die die Verlage kostenlos zur Verfügung stellen, und hat damit den Internetseiten der Zeitungen riesigen Zulauf verschafft. Jetzt wollen die Verleger, dass Google sie für die Links bezahlt. Dies wurde zurecht mit einem Wirt verglichen, der versucht, von Taxifahrern Geld dafür zu verlangen, dass sie Gäste zu seinem Restaurant bringen.

Neben seiner erstaunlichen Kurzsichtigkeit zeichnet dieses Gesetz auch noch die Gefahr aus, die es für den freien Austausch von Informationen schafft. Wer unausgereifte Regeln für den Informationsaustausch im Internet erlässt, der blockiert nicht nur Innovationen, sondern riskiert darüber hinaus einen Verstoß gegen die Verfassung.

- Maximilian Ruhenstroth-Bauer

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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