Der “perp walk” des Dominique Strauss-Kahn

War es rechtens Dominique Strauss-Kahn, den ehemaligen geschäftsführenden Direktoren des Internationalen Währungsfonds, noch bevor er wegen sexueller Nötigung verurteilt worden auf seinem Weg zum Gericht zu filmen? Clementine de Montjoye ist dagegen.

Im April 2011 wurde Dominique Strauss-Kahn, in Frankreich auch als „DSK“ bekannt, am New Yorker Flughafen JFK verhaftet und bald darauf der sexuellen Nötigung eines Zimmermädchen angezeigt. Zu dieser Zeit war er nicht nur der geschäftsführende Direktor des Internationalen Währungsfonds, sondern auch ein vielversprechender Präsidentschaftskandidat der französischen Sozialisten. Beim Verlassen des Untersuchungsgefängnisses wurde er von den Medien gefilmt, wie er zerzaust und unrasiert zu seiner Anklage schritt. Der „perp walk“ (kurz für „perpetrator’s walk“, der „Gang des Täters“) ist eine Tradition des amerikanischen Rechts. Laut des United States Attorney’s Manual, einem Handbuch für Anwälte, dürfen „Mitarbeiter des Amts die Medien beim Fotografieren, Aufnehmen, Filmen und Übertragen von Strafverfolgungshandlungen unterstützen, um die Ziele der Strafverfolgung, inklusive der Abschreckung kriminellen Verhaltens und der Stärkung öffentlicher Zuversicht, zu fördern.“

In vielen europäischen Ländern machen sich die Medien strafbar, wenn sie Bilder von Verdächtigen zeigen. Damit möchte man ihren Ruf schützen, bis sie der Tat überführt wurden. Der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg verteidigte den „perp walk“ mit den Worten: „Ich glaube, dass es erniedrigend ist, aber wenn man den Gang nicht gehen will, dann soll man eben das Verbrechen nicht begehen.“ Später änderte der Bürgermeister seine Haltung und gab zu, dass „wir [Angeklagte] zugunsten des Theaters, des Zirkus herabwürdigen“.

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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