Der Bankvorstand und die einstweilige Verfügung

Sir Fred Goodwin, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Royal Bank of Scotland, erregte Aufsehen als bekannt wurde dass er angeblich eine Affäre hatte, als die Bank kurz vor dem Zusammenbruch stand. Maryam Omidi geht der Frage nach, ob es tatsächlich im öffentlichen Interesse war, dass Details der angeblichen Affäre bekannt wurden.

Der Fall

Sir Fred Goodwin, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Royal Bank of Scotland, einer britischen Bank, die während der Finanzkrise 2008 vom Steuerzahler gerettet worden war, stand unter enorm hohem Druck, als sich herausstellte, dass er angeblich eine Affäre mit einer hochrangigen Kollegin unterhalten hatte, während die Bank vor dem Zusammenbruch stand. Als Goodwin herausfand, dass eine Boulevardzeitung eine Geschichte diesbezüglich veröffentlichen wollte, erwirkte er eine einstweilige Verfügung um den Medien die Berichterstattung über die angebliche Affäre, aber auch über die Verfügung selbst, zu verbieten.

Die einstweilige Verfügung wurde im Mai 2011 teilweise aufgehoben – noch immer ist es den Medien untersagt, den Namen der Frau zu veröffentlichen – nachdem Lord Stoneham, ein Abgeordneter der Liberaldemokraten, seine parlamentarischen Sonderrechte genutzt hatte, um Goodwin im Oberhaus zu outen. Die Regelung für Beziehungen bei der RBS verlangen von Angestellten, einen Vorgesetzten zu benachrichtigen, sollte ein „Interessenskonflikt“ vorliegen. Man weiß nicht, ob Goodwin Einzelheiten der Affäre gegenüber seinen Vorgesetzten publik gemacht hat.

Meinung des Autors

Während Personen des öffentlichen Lebens ein genauso großes Recht auf Privatsphäre wie Normalbürger besitzen, müssen diejenigen in Machtpositionen akzeptieren, dass sie unter besonderer Beobachtung stehen. Da die RBS mit Summen in Höhe von ca. 45,5 Mrd. Pfund vom Steuerzahler gerettet wurde und gezwungen war, tausende Stellen zu streichen, ist es im öffentlichen Interesse, die Gesamtheit der Fakten zu kennen, die zu ihrem Beinahe-Zusammenbruch geführt haben.

Die Frage im Kern dieser Fallstudie ist nicht, ob es für Goodwin richtig oder falsch war, eine angebliche, außereheliche Affäre zu pflegen – als Chef einer Bank ist es nicht seine Aufgabe, moralisches Vorbild zu sein. Gleichsam würde ich denen sagen, die behaupten die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, ob die angebliche Affäre Goodwin von seinen Aufgaben abgelenkt und zum Niedergang der Bank geführte hat, dass Misswirtschaft der wahrscheinlichere Grund gewesen ist. Nichtsdestotrotz bewegt die Affäre sich im Bereich des öffentlichen Interesses – besonders für die Aktionäre – sollte Goodwin die internen Verhaltensregeln der Bank verletzt haben.

- Maryam Omidi

Weiterlesen:


Kommentare (1)

Kommentare können bei Bedarf mittels Google Translate übersetzt werden. Klicken Sie dazu die Übersetzungsfunktion unter den Kommentaren an. Bitte beachten Sie dabei, dass die Übersetzungen maschinell erstellt werden und nicht unbedingt akkurat den Inhalt wiedergeben.

  1. Did the newspaper editors who ran the story honestly believe Goodwin’s affair had a bearing on his ability to manage a bank – thus making it a matter of public interest? I doubt it. Were these editors 100% certain the story would sell? Absolutely!

    RBS failed so spectacularly largely because it bought a Dutch bank in a deal that sent its exposure to complicated structured debt products through the roof. The FSA’s report into the failure of the bank revealed some jaw-dropping details on management’s understanding (or lack of) of the markets the bank was operating in. Goodwin can be, and should be, taken to task over this (as should the other bankers and executives in senior positions who failed to manage their books).

    But unless Goodwin’s mistress was a mole for ABN Amro, who gently whispered the endless possibilities of a merger into his ear, his extra-marital dalliances are neither here nor there.

Kommentieren Sie in einer Sprache Ihrer Wahl

Unsere Empfehlungen

Streichen Sie mit dem Finger nach links um alle Highlights zu sehen


Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

Die Universität von Oxford