ACTA: Auf verborgenen Wegen zur Offenheit?

Weil das kontroverse Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (engl. Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht angemessen gegen Begrenzungen der Meinungsfreiheit vorgehen, schreibt Graham Reynolds.

Der Fall

Das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) ist ein plurilaterales Abkommen zwischen Australien, Kanada, der EU und ihren 27 Mitgliedsstaaten, Japan, Mexico, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur, der Schweiz und den USA.

In der Präambel des Abkommens wird ausgeführt, dass ACTA “die Verbreitung nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren wie auch die Verbreitung von Dienstleistungen, mit denen rechtsverletzendes Material vertrieben wird” bekämpfen soll. Mit ACTA soll zudem versucht werden, “das Problem der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich im digitalen Umfeld erfolgender Rechtsverletzungen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte so zu lösen, dass die Rechte und Interessen der jeweiligen Rechteinhaber, Dienstleister und Nutzer miteinander ins Gleichgewicht gebracht werden”. Das ganze Konzept des Abkommens wurde vielfach von Professoren, Experten und NGOs kritisiert. Unter anderem eingewandt, dass Teile von ACTA sich negativ auf die Meinungsfreiheit auswirken würden.

Dieser Artikel befasst sich jedoch mit dem Verhandlungsprozess, durch den ACTA zu Stande kam, und nicht mit dem Inhalt des Abkommens. Die formellen Verhandlungen zu ACTA wurden 2008 eingeleitet. Repräsentanten der beteiligten Regierungen erarbeiteten in elf Verhandlungsrunden den Text des Abkommens, der schließlich im November 2010 fertiggestellt wurde. Dies alles geschah hinter verschlossenen Türen. Die Öffentlichkeit konnte an dem Verhandlungsprozess nicht teilhaben, und war vor allem in den frühen Verhandlungsrunden vollständig ausgeschlossen.

Dieser Ansatz wurde in der Öffentlichkeit damit begründet, dass es “gängige Praxis bei Handelsabkommen zwischen souveränen Staaten ist, die Verhandlungstexte nicht der breiten Öffentlichkeit zu zeigen, vor allem nicht in der Anfangsphase der Verhandlungen”. Wie von Seiten des US-amerikanischen Handelsgesandten bekannt gegeben wurde, “erlaubt [dies] den Delegationen, ihre Ansichten offen auszutauschen, und dies erleichtert die Verhandlungen und macht Kompromisse möglich, ohne die in komplexen Fragen kein Einvernehmen erreichbar wäre.” Die Europäische Kommission vertrat einen ähnlichen Standpunkt: “Aus Effizienzgründen ist es ganz selbstverständlich, dass Verhandlungen zwischen Regierungen über Wirtschaftsfragen nicht in der Öffentlichkeit stattfinden, und dass die Teilnehmer ein Maß an Vertraulichkeit wahren.”

Meinung des Autors

as 10. Entwurfsprinzip der Debatte zur Meinungsfreiheit besagt, dass “Wir … in der Lage sein [sollten], alle Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit zu hinterfragen, die beispielsweise mit der Aufrechterhaltung der Moral, der öffentlichen Ordnung, der nationalen Sicherheit oder dem Schutz geistigen Eigentums begründet werden.” Ich würde vorschlagen, dass wir auch in Lage sein sollten, Begrenzungen der Meinungsfreiheit zu hinterfragen, die mit ihrer angeblichen ökonomischen Effizienz oder dem internationalen Handel begründet werden. Wir können Begrenzungen der Meinungsfreiheit in Freihandelsabkommen wie ACTA nicht wirklich hinterfragen, wenn die Abkommen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Wenn eine Verhandlung Themen mit “Konsequenzen für die Wirtschaft” berührt, kann dies nicht heißen, dass sie automatisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss, wenn dabei gleichzeitig grundlegende Rechte und Freiheiten auf dem Spiel stehen. Verhandlungen zwischen Regierungen, die grundlegende Rechte und Freiheiten wie etwa die Meinungsfreiheit betreffen, sollten in offenen, transparenten und öffentlichen Foren abgehalten werden.

- Graham Reynolds

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    sab ko apne khayalat bayan karne ka haq hai

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    I enthusiastically agree with Graham Reynolds’s proposal to expand the 10th principle, and this case is a good example of how our freedom of expression and our access to important information can be limited in the name of various kinds of confidentiality. I am very glad it was raised.

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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