Im Prozessfall Karttunen gegen Finnland hat der europäische Gerichtshof die Verbreitung von Kinderpornographie unter dem Recht der Meinungsfreiheit verteidigt ohne dabei die Sachlage tiefgehender zu ergründen. Das Ausbleiben klarer Richtlinien stellt ein Problem dar, mit dem sich das Gericht in Zukunft auseinandersetzen müssen wird, schreibt Rónán Ó Fathaigh.