07Ruf

Wir sollten unsere Privatsphäre schützen und Rufschädigungen entgegentreten können. Jedoch sollten wir auch Einschränkungen der Privatsphäre akzeptieren, sofern dies im öffentlichen Interesse ist.

Ruf? Ehre? Würde?

Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte erwähnt die „Achtung der Rechte und des Rufs anderer“ als eine legitime Grenze des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Artikel 17verbietet rechtswidrige Eingriffe in „Privatsphäre, […] Familie, […] Wohnung und […] Schriftverkehr“, sowie auch Beeinträchtigungen der „Ehre und [des] Rufes“.

Genau wie die Privatsphäre ist auch das Konzept des Rufes schwer zu definieren und wurde zu verschiedenen Zeiten und an unterschiedlichen Orten unterschiedlich interpretiert. Geht es dabei ums öffentliche Ansehen, also das, was Firmen gerne ihre Marke nennen? Oder ist es, wie im Artikel 17, eher der alten Idee von der Ehre verpflichtet? In der Geschichte konnten allerdings meistens nur höhergestellte Mitglieder der Gesellschaft, zum Beispiel der Adel, Ehre für sich beanspruchen. Sollte es dabei also doch eher um die jedem einzelnen Menschen gleich innewohnende, unantastbare Würde gehen?

Wieder einmal gibt es hier einen entscheidenden Unterschied zwischen Kontinentaleuropa und den USA. Laut dem Rechtsgelehrten James Q. Whitman geht die moderne französische und deutsche Lehre von der mittelalterlichen Idee von der Ehre (das Privileg einiger weniger) aus und verallgemeinert sie dann, nach der Devise „Ihr seid jetzt alle adelig!“ Die amerikanische Lehre besagt genau das Gegenteil, „bei uns ist keiner adelig!“ Europa egalisiert nach oben, Amerika nach unten. Und bis jetzt haben wir nur vom sogenannten Westen gesprochen. Was bedeutet „der Ruf“ in China, in der arabischen Welt, in Russland oder Indonesien? Teilt es uns hier mit.

Das Internet und der “Verleumdungstourismus”

Das Internetzeitalter hat diese Frage gleich auf zwei  Arten verändert. Auf der einen Seite können Schmähungen heutzutage schneller um die Welt fliegen als manch ansteckende Krankheit, und es ist viel schwieriger geworden, sie zu unterbinden. Da die vermeintlich beleidigenden Behauptungen oder Bilder nun aber auch von mehreren Ländern aus einzusehen sind, können Reiche und Mächtige auch von den Verleumdungsgesetzen anderer Länder Gebrauch machen um Kritik zu unterdrücken. Diese Methode wird mittlerweile „Verleumdungstourismus“ genannt. In unserer vernetzten Welt muss theoretisch jeder, der online etwas schreibt, zeichnet oder veröffentlicht, mit einer Verleumdungsklage in einem anderen Land rechnen. (Aus diesem Grund mussten wir als Teil unserer Verhaltensregeln auch warnen: „Da diese Webseite im Prinzip weltweit verfügbar ist, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie möglicherweise unter anderen Gerichtsbarkeiten strafrechtlich verfolgt werden können.“)

Auf diese Weise haben die russischen Geschäftsmänner Boris Berezovsky und Nikolai Glushkov das amerikanische Forbes-Magazin in Großbritannien wegen eines Artikels verklagt, der sie unter anderem des Bandenunwesens und der Korruption beschuldigte. (Forbes hatte fast 800.000 Ausgaben in den USA verkauft, in Großbritannien, mit Online-Aufrufen, nur 6.000.)  Der saudische Geschäftsmann Scheich Khaled bin Mahfouz bediente sich ebenfalls der englischen Verleumdungsgesetze, um die amerikanische Journalistin Rachel Ehrenfeld zu verklagen. Sie hatte in ihrem Buch „Funding Evil” behauptet, er habe Terroristen Geld zugeschleust. In Großbritannien wurden gerade einmal 23 Ausgaben des Buches verkauft, alle online.

Aus diesem Grund erließ das Parlament des Bundesstaates New York schließlich das “Gesetz zum Schutz vor Verleumdungsterrorismus”, auch “Rachels Gesetz” genannt. Laut diesem Gesetz sind ausländische Verurteilungen wegen Verleumdung im Staate New York nur durchzusetzen, wenn das ausländische Recht dem Angeklagten Rechte einräumt, die den vom Ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung garantierten entsprechen. 2010 erließ Präsident Barack Obama ein vergleichbares Gesetz auf nationaler Ebene, den sogenannten „Speech Act.“

Ein vorbildliches Verleumdungsrecht?

Die Gesetzeslage bei Verleumdungen ist in jedem Land verschieden, und wir können hier auch kein Lexikon von Rechtsvergleichen zur Verfügung stellen. Wir können aber nach den Normen und Grundsätzen fragen, die solchen Gesetzen zugrunde liegen sollten, auch wenn sie sich in Form und Einzelheiten unterscheiden.  In seinem maßgebenden Kommentar zu Artikel 19 hat der UN-Menschenrechtsausschusses (UNHRC) dies versucht. Danach soll niemand der Verleumdung verurteilt werden, dessen Aussage der Wahrheit entsprach, eine ehrliche und ohne bösartige Absicht veröffentlichte Meinung darstellte oder dem öffentlichen Interesse diente. Auf diese Weise sollen Gesetze gegen Verleumdung nicht zur Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gebraucht werden können.

Während unsere Free-Speech-Debatte stattfindet, wird das englische Verleumdungsrecht übrigens gerade reformiert – zum Teil als Reaktion auf Kritik, die durch genau jenen “Verleumdungstourismus” hervorgerufen wurde, der in den USA zu Rachels Gesetz führte. Den Vorstößen des erfahrenen Anwalts für Meinungsfreiheit Anthony Lester folgend hat die englische Regierung 2011 einen Gesetzesentwurf zur Verleumdung vorgelegt und zur öffentlichen Diskussion angeboten. Ähnlich dem Kommentar des Menschenrechtsausschusses formuliert der Entwurf einige grundlegende Richtlinien. Veröffentlichte Aussagen oder Bilder sind nur verleumderisch, wenn sie dem Ruf der betroffenen Person „wesentlichen Schaden“ zufügen. Um sich gegen eine Verleumdungsklage zu verteidigen, sollte man sich entweder auf eine „verantwortungsbewusste Veröffentlichung im öffentlichen Interesse,“ die Wahrheit (man muss nachweisen, dass die Aussage „im Wesentlichen wahr“ ist), oder eine „ehrliche Meinung“ (eine ehrliche Meinungsäußerung über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse) berufen.

Entsprechend der Beziehung zwischen freier Rede und guter Regierungsführung, die auch im Artikel zu unserem dritten Prinzip besprochen wird, schlägt der Entwurf weiterhin Folgendes vor: ein dem Parlament in Westminster schon 1688 in der Bill of Rights zuerkanntes, spezielles „Privileg“ freier Rede soll nun auch auf jedes Dokument angewendet werden, welches von „einer gesetzgebenden Gewalt oder Regierung der Welt,“ „einer Regierungsfunktionen ausübenden Autorität der Welt“ und „einer internationalen Organisation oder Konferenz“ zur „Informierung der Öffentlichkeit“ herausgegeben wurde.

Entscheidend ist dabei die Regel der „einmaligen Veröffentlichung“, die verhindert, dass man jedes Mal aufs Neue verklagt werden kann, wenn irgendwo etwas reproduziert wird. Zu diesem Zeitpunkt ist eine wichtige Frage des Internetzeitalters noch unklar: wie haftbar sind die Mittelsmänner, von Providern bis hin zu Seiten wie dieser, die von den Nutzern generierten Inhalt übermitteln? Wir werden diese Debatte weiter verfolgen, nicht weil wir denken dass England einzigartig ist. Sondern weil sie Fragen aufwirft, die überall wichtig sind.

Wie kann man seinen Ruf verteidigen?

Recht und Gesetz sind nur die eine Seite der Medaille. Der Entwurf dieses Prinzips besagt nicht, dass es uns freistehen sollte, Verleumdungen zu begegnen, sondern dass wir dazu in der Lage sein sollten. Max Mosley, der selber eher dramatische persönliche Erfahrung mit dieser Frage gemacht hat, deutet in einem Interview mit der Debatte zur Meinungsfreiheit auf einen wichtigen Unterschied zwischen Rufschädigung und Verletzung der Privatsphäre hin. Er wurde auf der Titelseite der Zeitung „News of the World“ bezichtigt, an einer „kranken Nazi-Orgie mit fünf Nutten“ teilgenommen zu haben. Laut ihm kann eine Verletzung der Privatsphäre auch durch eine Widerrufung nicht wieder gutgemacht werden. Wie er so treffend bemerkt, hätte es ihm herzlich wenig geholfen, wenn die „News of the World“ am nächsten Tag auf der Titelseite darauf hingewiesen hätte, dass es sich dabei um eine private Orgie gehandelt habe.

Eine Rufschädigung hingegen kann oft nachträglich durch eine zügige und sichtbare Richtigstellung oder Erwiderung wieder gutgemacht werden. Nachforschungen des Alternative Libel Project im Auftrag von English PEN und dem Index on Censorship haben ergeben, dass die meisten Diffamierten vor allen Dingen Rehabilitation wünschen: sie verlangen eher eine Entschuldigung oder eine Zurücknahme als Schadensersatz. In 96% der Fälle führte Schlichtung zu einem zufrieden stellenden Ausgang für beide Parteien.

In Deutschland, dessen Verfassung die Achtung der Würde des Menschen als Ausgangs- und Angelpunkt nimmt, können Medien zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung des Verleumdeten verpflichtet werden, in gleicher Länge und Sichtbarkeit wie der ursprüngliche Artikel. Ein deutsches Mitglied unseres Teams erklärt hier die Details genauer und schlägt vor, dass sich andere Länder  davon ein Scheibchen abschneiden.

Aber wie steht es mit der freien, grenzüberschreitenden Welt des Internets im 21. Jahrhundert? Was tut man, wenn man seinen Ruf hier angegriffen sieht? Klagen? Aber gegen wen soll man klagen, und wo? Ein Recht auf Gegendarstellung einfordern? Wo? Und Wie? Die besten Antworten auf diese Fragen werden mindestens genauso sozialer, journalistischer und technischer wie rechtlicher Natur sein. Ein Unternehmen namens Reputation.com in Silicon Valley bietet seine Hilfe bei der “Kontrolle” des Online-Rufes und “aller persönlichen Daten die dies beinhaltet” an, inklusive der Daten, die Suchmaschinen wie Google speichern.

Natürlich zu einem Preis. (Es gibt eine Gratis-Einführung, die man ausprobieren kann, mir hat sie jedoch nicht viel gebracht.) Und da liegt auch das Problem. Genau wie der Rückgriff auf Gericht und Gesetz, so kostet eben auch das Online-Rufmanagment Geld. Deshalb werden die Reichen wirksamere Möglichkeiten haben als die Armen, die Mächtigen besser dastehen als die Schwachen.

Es ist ein schmaler Grat zwischen echter und berechtigter Verteidigung des eigenen Rufes und Online-PR-Arbeit, Propaganda und schließlich unverblümter Verzerrung. Reputation.com verspricht „Ihnen oder Ihrem Geschäft“ weiter, „eine positive Online-Präsenz aufzubauen. Unsere Rufberatungs-Experten werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um jede Art negativer Inhalte, die oben in Ihren Suchergebnissen auftauchen, nach unten zu schieben oder zu unterdrücken.“ Aber was, wenn diese negativen Inhalte der Wahrheit entsprechen?

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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