Ein südafrikanisches Gericht verbot 2011 das Anti-Apartheits-Lied „Erschießt den Buren“, und stufte es als Hassrede ein, schreibt Nimi Hoffmann.
Der Fall
Der neu gewählte Jugendvorsitzende der südafrikanischen Regierungspartei ANC, Julius Malema, sang 2011 auf öffentlichen Veranstaltungen in Südafrika und Zimbabwe insgesamt fünfmal das Lied dubula amabhunu (Erschießt den Buren), dass aus der Zeit des Kampfes gegen die Apartheid stammt. Der Refrain des Liedes geht auf Peter Mokoba zurück, der diese Worte 1993 bei einer Demonstration zum Gedenken des Anführers der Kommunistischen Partei Südafrikas, Chris Hani, ausstieß. Hani war kurz zuvor von extremistischen Weißen ermordet worden, die mit dem Mord die Verhandlungen über ein Ende der Apartheid zum Scheitern bringen wollten.
Aus Protest gegen Malema reichte die Afrikaner-Lobbygruppe Afriforum eine Petition beim Hauptquartier des ANC in Johannesburg ein, sowie eine Liste mit den Namen von 1.600 Opfern von Angriffen auf Landgüter in Südafrika in den vergangenen Jahren. Die Jugendliga des ANC warf die Liste auf die Straße und trampelte auf dem Papier herum. Daraufhin zog Afriforum gegen Julius Malema vor Gericht, beschuldigte ihn der Hassrede und begründete dies damit, dass das Wort amabhunu sich auf Afrikaner oder Landwirte beziehe, gegen die das Lied Gewalt entfache.
Der ANC argumentierte zum Schutz Malema, dass dubula amabhunu eines der Lieder sei, mit denen während der Apartheidszeit die Massen mobilisiert wurden. Damit sei das Lied Teil des Erbes des Kampfes gegen die Apartheid. Malemas Verteidiger wieß die Übersetzung des Textes zurück, die aus dem Zusammenhang gerissen sei. Mit dem Wort amabhunu seien nicht die Afrikaner, sondern das Apartheidssystem gemeint.
Der südafrikanische Richter Colin Lamont jedoch entschied, dass das Singen des Liedes gegen die Regelungen zur Hassrede im Gleichheitsgesetz, sowie das moralische Prinzip des ubuntu, verstoße. Unter Ubuntu versteht man die Pflicht jedes Einzelnen, sich um Andere zu kümmern. Das Lied wurde daraufhin auf allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen verboten.
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I do not agree with the author that the judgment means „should ANC members gather at a party and reminisce about old times […], they would be in contempt of court“. We have to bear in mind that the song is being used by Julius Malema at political rallies to mobilise listeners, so the setting matters for understanding the judgment.
Also, the words of what are being said are important to the case. The author draws an equivalence with calling Christians „bigots“ but that is not the same as saying „shoot the Christians“ as the latter would be a direct call to violence which has the potential to be misunderstood at a political rally, even if the speaker only intended listeners to shoot Christians in a philosophical manner…
I am sure that if white politicians were singing „shoot the Bantus“ at political rallies, the author would not be so dismissing of an ubuntu jurisprudence that calls for social solidarity.