Die Niederlande beschließen das erste Netzneutralitätsgesetz in Europa

Der niederländische Senat hat die Befugnis der Netzbetreiber begrenzt, bestimmte Internetseiten oder -dienste nur mit langsamerer Verbindungsgeschwindigkeit anzubieten oder ganz zu sperren, schreibt Graham Reynolds.

Der Fall

Am 8. Mai 2012 beschloss der niederländische Senat eine Änderung des nationalen Telekommunikationsgesetzes (hier eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung) und machte die Niederlande zum ersten Land in Europa (und, nach Chile, zum zweiten weltweit), in dem die Netzneutralität gesetzlich garantiert ist.

Durch die Gesetzesänderung ist es den Netzbetreibern verboten, bestimmte Internetseiten oder -dienste nur mit langsamerer Verbindungsgeschwindigkeit anzubieten oder ganz zu sperren, solange keine Ausnahmefälle wie Gerichtsurteile oder Gefährdungen der Netzstabilität vorliegen. Weiterhin wird es durch das neue Gesetz erschwert, Kunden den Zugang zum Internet zu nehmen oder sie abzuhören.

Es wurde berichtet, dass der Vorschlag für eine Gesetzesänderung entstand, nachdem das niederländische Telekommunikationsunternehmen KPN über Pläne beriet, die vorsahen, dass “Benutzer des mobilen Internets Zuschläge für die Nutzung von Apps wie WhatsApp und Skype zahlen, die von KPN angebotene Dienste wie SMS und Telefonverbindungen ersetzen.”

Die niederländische Organisation Bits of Freedom, die such für die Rechte von Netzbenutzern einsetzt und die Gesetzesänderung unterstützte, hält die Verabschiedung für “einen historischen Moment für die Freiheit des Internets in den Niederlanden und ruft andere Länder dazu auf, dem Beispiel der Niederlande zu folgen.”

Meinung des Autors

Das zweite Entwurfsprinzip der Debatte zur Meinungsfreiheit lautet: “Wir verteidigen das Internet und alle anderen Kommunikationsmittel gegen illegitime Eingriffe von öffentlichen und privaten Mächten.” Indem es Netzbetreiber davon abhält, den Datenverkehr zu lenken, hilft das neue niederländische Gesetz vom 8. Mai 2012, ein offenes Internet zu erhalten, in dem Einzelne frei kommunizieren und auf Informationen zugreifen können. Das neue Gesetz erkennt zwar an, dass es in manchen Fällen nötig sein kann, dass Netzbetreiber Internetseiten und -dienste nur verlangsamt anbieten oder sperren, stellt jedoch gleichzeitig klar, dass dies die Ausnahme, und nicht die Regel, sein sollte, wenn Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet geschützt werden sollen.

- Graham Reynolds

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Das Projekt „Debatte zur Meinungsfreiheit“ ist ein Forschungsprojekt des Dahrendorf Programme for the Study of Freedom am St Antony's College an der Universität von Oxford.

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